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Tipps zum Fahrzeugkauf

Der Autokauf
Tipps und Informationen
Neu oder gebraucht?

Die meisten potenziellen Autokäufer haben zunächst eine bestimmte Marke oder einen speziellen Autotyp im Blick. Und dann entscheidet der Geldbeutel, ob man sich einen Neuen oder einen Gebrauchtwagen leisten kann oder möchte. Neuwagen haben neben den fehlenden Gebrauchsspuren den Vorteil, daß absehbar keine verschleißbedingten Reperaturen zu erwarten sind. Auf der anderen Seite allerdings den Nachteil des relativ hohen Wertverlustes in den ersten Jahren. Gebrauchte werden sowohl von Händlern als auch von Privatleuten angeboten. Beim Fachhändler kauft man sicherer, zumal er eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für sein Produkt bieten muß. Kauft man von einem Privatanbieter, kann man dagegen meist etliche Euro sparen. Man sollte sich allerdings nur darauf einlassen, wenn man einen Profi an seiner Seite hat, welcher den technischen Zustand des Fahrzeugs beurteilen kann.

Vorsicht bei der Probefahrt

Natürlich gehört zur Kaufentscheidung eine Probefahrt. Und wenn es dabei einmal kracht? Der Fachhändler hat seine Autos versichert. Diese Versicherung kümmert sich dann um alles Weitere. In den meisten Fällen wird das Auto für die Probefahrt auch eine Vollkaskoversicherung haben. Dennoch sollten Sie immer danach fragen. Bei Privatverkäufen ist es schwieriger. Denn zur Probefahrt ist das Fahrzeug auf den Verkäufer zugelassen und versichert. Verursacht ein potenzieller Käufer während der Probefahrt einen Unfall, so muß der Noch-Eigentümer beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung den Schaden am gegenerischen Fahrzeug bezahlen. Der Eigentümer wird in seinem Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft. Allerdings kann der Besitzer vom Probefahrer den finanziellen Verlust zurückverlangen. Am besten erklärt man solche Dinge schriftlich vor der Probefahrt.

Der Kaufvertrag

Standardisierte Kaufverträge gibt es imn Schreibwarenläden. Käufer und Verkäufer sollten darauf achten, daß im Vertrag auf Vorschäden und Mängel eines Gebrauchtwagens ehrlich hingewiesen wird.Sonst kann der Kunde sein Geld zurückverlangen, wenn er arglistig getäuscht wurde.

Anmeldung nur mit Versicherungsbestätigung

Ein neu erworbenes Auto wird nur zugelassen, wenn man bei der Anmeldung die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung nachweist. Dafür besorgt man sich bei der Versicherung eine Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte). Sie garantiert die Haftpflicht bereits ab dem ersten Zulassungstag, auch wenn man noch keinen Beitrag gezahlt hat. Aber Vorsicht: Die Haftpflichtversicherung gilt nur vorläufig. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung muß diese auch bezahlt sein. Wer das versäumt, verliert den Versicherungsschutz rückwirkend. Der Versicherer informiert die Zulassungsstelle und das Fahrzeug wird behördlich stillgelegt. Wenn man sein Auto von einem privaten Anbieter kauft, ist es oft noch in Gebrauch und zugelassen. Der Erwerber übernimmt mit dem Fahrzeug zunächst auch dessen Haftpflichtversicherung. Sie bleibt bis zur Ummeldung des Neubesitzers bestehen. Im Kaufvertrag sollten unbedingt Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerkt sein. Die Kosten für einen Unfall nach der Übergabe klärt die Versicherung dann mit dem Käufer.

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Welche Sicherheitsausstattungen sollte das neue Fahrzeug haben?

  • ABS
    Das Antiblockiersystem (ABS) regelt die Bremsanlage, verhindert das Blockieren der Räder und erhöht die Fahrstabilität selbst bei ungünstigen Fahrbahnbedinungen. Inzwischen zählt ABS auch bei Kleinwagen zum Standard. Nur Motorradfahrer sind zögerlich. Schätzungsweise erst fünf Prozent der Motorräder sind mit ABS ausgestattet. Fakt ist aber, daß sich auch bei Motorrädern mit ABS die Unfallgefahr deutlich verringert.
     
  • Airbag
    Neuwagen werden heute standardmäßig mit Airbags ausgeliefert, oftmals sind auch schon Seiten- oder Kopfairbags eingebaut. Der Luftsack allein bringt bei einem Crash wenig - nur die Kombination von Sicherheitsgurt und Airbag bietet optimalen Schutz. Wird ein Kindersitz gegen die Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz montiert, muß der Beifahrerairbag allerdings ausgeschaltet werden. Bei einem Crash würde der Airbag sonst die Babyschale samt Säuglich mit Wucht gegen die Lehne des Beifahrersitzes schleudern.
     
  • ESP
    Elektronische Stabilitätsprogramme (ESP) wirken durch aktives Eingreifen in das Fahrverhalten Schleudertendenzen entgegen. Dadurch können viele Unfälle vermieden oder wenigstens deutlich abgeschächt werden.
     
  • ISOFIX
    Wer kleine Kinder transportiert, sollte das nach ISO 13216-1 genormte starre Befestigungssystem für Kindersitze ISOFIX nutzen. Hierbei werden die Kinderschutzsysteme über zwei Rastarme an Befestigungshaken fest mit dem Auto verbunden. Die Sicherheit der Kleinen kann durch diese Einbauart nachgewiesenermaßen deutlich verbessert werden.
     
  • Kopfstützen
    Zwar hat jedes Auto heute Kopfstützen, doch deren Qualitätsunterschiede sind groß. Deshalb sollte man beim Autokauf auch immer einen Test machen. Dabei gelten zwei Faustregeln: Oberkante Kopf = Unterkante Kopfstütze. Zweitens darf der Abstand des Kopfes zu dessen Stütze höchstens vier Zentimeter betragen. Fährt man ein fremdes Fahrzeug bei welchem beides nicht einstellbar ist, sollte man wenigstens die Kopfstütze auf den höchstmöglichen Punkt herausziehen.