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Die
Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der
gesetzlich vorgeschriebenen Kfz Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur
Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die
Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich um zwei
eigenständige Vertragsteile mit deren Bedingungen. Dies hat verschiedene
positive Auswirkungen. Zum einen wird der anteilige Beitrag zur Teilkasko wird
durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert. So
kann zum Beispiel bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt die
Vollkaskoversicherung teilweise günstiger als eine reine Teilkasko werden. Zum
anderen führen Schäden, welche in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen,
nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. In der Vollkaskoversicherung
sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden
versichert:
Vandalismus Mut-
und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
Selbstverschuldete Unfälle
wenn der
Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
wenn der
Unfallgegner zahlungsunfähig ist
wenn der
Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist.
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