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Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung
Der günstige Rundumschutz
Wozu eine private Unfallversicherung

Jeder kennt das Gefühl. Für einen Moment scheint das Herz stillzustehen. Nur ein Augenblick der Unaufmerksamkeit, und beinahe wäre es passiert. Der Crash mit dem Auto, der Sturz von der Treppe, und so weiter. Der Schreck, welcher einem von Zeit zu Zeit durch die Glieder fährt, die Angst vor einem Unfall gehören für die meisten Menschen zum Alltag. Meistens bleibt es bei einem kleinen Adrenalinstoß. Und selbst wenn etwas passiert, verlaufen die meisten Unfälle glücklicherweise glimpflich. Eine Vielzahl von Unfällen führt aber auch zu schweren Verletzungen. Vor allem jüngere, aktive Menschen sind auf Grund ihrer vielfältigen Freizeitaktivitäten besonders von einem Unfall bedroht. Für sie bedeutet eine Verletzung, vieleicht mit bleibenden Schäden, einen großen Verlußt an Lebensqualität. Bei den unter 30jährigen ist ein Unfall zudem die Hauptursache für Berufsunfähigkeit. Rund 60 Prozent der Unfälle geschehen in der Freizeit oder zu Hause, bei Kindern sogar 80 Prozent.

Unfälle passieren überall. Viele hatten selbst schon das Pech oder kennen jemanden, der einen Unfall hatte. Sie wissen, wie schwer es oft ist, mit den Folgen zurechtzukommen. Ein Unfall kann ein dramatischer Einschnitt im Leben sein. Häufig werden die Betroffenen so schwer verletzt, daß sich vorrübergehend oder sogar auf Dauer ihr Leben grundlegend ändert. Ihre körperlichen Fähigkeiten bleiben dauerhaft eingeschränkt. Sie können ihren Beruf nicht mehr ausüben und ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr nachgehen.

Rund neun Millionen Menschen kommen pro Jahr in Deutschland bei Unfällen zu Schaden, eine Millionen so schwer, daß sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Etwa 24 Prozent der Unfälle ereignen sich bei der Arbeit, rund 30 Prozent im Haus. 23 Prozent der Unfälle passieren beim Spielen und Sporttreiben, 18 Prozent im Straßenverkehr, 7 Prozent der Unfälle werden als sonstige Unfälle bezeichnet. Nach unterschiedlichen Schätzungen wären 30 bis 60 Prozent aller Unfälle durch gezielte und wirksame Vorkehrungen zu verhindern.

Die private Unfallversicherung kann die Auswirkungen eines Unfalls ausgleichen, etwa die teilweise empfindlichen Einkommenseinbußen, aber auch den Verlußt an Lebensqualität. Ihre finanziellen Leistungen bilden häufig auch das Startkapital für eine neue Existenz. Über einen möglichen Schicksalsschlag, welcher die bisherigen Lebenspläne in Frage stellt, denkt niemand gerne nach. Doch zu einer verantwortlichen Lebensplanung gehört auch das Nachdenken über Risiken. Welche Folgen hätte ein längerer Krankenhausaufenthalt für die Familie, für das Einkommen? Was bedeutet eine dauerhafte Behinderung für die weitere Zukunft? Für eine junge Mutter ergeben sich andere Notwendigkeiten und Bedürftnisse als für einen allein stehenden Angestellten. Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürftnissen jedes Einzelnen ausgestaltet werden. Ob als Unfallrente oder als einmalige Kapitalleistung. Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, gleichgültig, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr passieren. Sie gilt rund um die Uhr und auf der ganzen Welt. Und auf die Kernleistung der privaten Unfallversicherung, Invaliditäts-, Todesfall-, Übergangsleistung und Tagegeld, werden Zahlungen anderer Versicherungen, wie etwa Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Sozialversicherung, nicht angerechnet. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden zusätzlich erbracht.

Eine private Unfallversicherung kann von Geburt an abgeschlossen werden. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.

Wer braucht eine private Unfallversicherung?

Nur die private Unfallversicherung schützt umfassend vor den oft existenzbedrohenden Folgen eines schweren Unfalls. Sie ist unverzichtbar und preiswert. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige, auch Hausfrauen oder -männer tragen das mit einem Unfall verbundene Risiko sogar zu 100 Prozent selbst, denn sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können in der Regel auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das trifft übrigens auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen oft auch für ältere Berufstätige zu. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative. Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung, oft ist gar keine Gesundheitsuntersuchung notwendig, schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung verfügt über ein ganzes Bündel von Leistungsarten, welche je nach Bedarf vereinbart werden können. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhält der Versicherte eine Kapitalsumme. Er kann damit Einkommeneinbußen auffangen, eine Umschulung zum Notwendigen Berufswechsel oder eine Spezialausbildung für Kinder finanzieren, das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umbauen, Pflegepersonal oder Haushaltshilfen bezahlen oder sonstige Benachteiligungen ausgleichen. Auch eine Rente kann für den Fall der Invalidität vereinbart werden.

Der Grad der Invalidität wird meist nach festen Prozentsätzen berechnet, der so genannte Gliedertaxe. Der Grad der Invalidität nach der Gliedertaxe kann in der Bemessung vom Grad der Behinderung, nach welchem die gesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen regelt, abweichen. Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zur Invalidität, was ein Arzt spätestens nach drei weiteren Monaten feststellen muß, besteht ein Anspruch auf Kapitalleistung aus der versicherten Invaliditätssumme. Hat der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Invaliditätsleistunghäufig als lebenslange Rente gezahlt.

In der Praxis wird die Gliedertaxe bei etwa 80 Prozent der Invaliditätsfälle angewendet. In anderen Fällen ist die konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung nicht ausdrücklich in der Gliedertaxe geregelt. Für die Berechnung der Invaliditätsleistung ist dann entscheident, inwieweit das gesamte Leistungsspektrum des Versicherten durch den Unfall beeinträchtigt wird. Grundlage ist immer ein ärztliches Gutachten. Je stärker die dauerhafte Beeinträchtigung nach einem Unfall ist, desto höher ist der Kapitalbedarf. Der Erfahrung, daß dieser Bedarf bei höheren Invaliditätsgraden oft sogar überproportional steigt, haben die meisten Versicherer Rechnung getragen. Sie bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an, wobei bei höheren Invaliditätsgraden mehr geleistet wird, als es dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht.

Die Übergangsleistung

Der Prozess der Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den Invaliditätsgrad oft erst einige Zeit nach dem Unfall, nach Abschluß des Heilverfahrens feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung überbrücken. Sie wird gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist, auch wenn die Verletzungen später vollständig ausheilen. So können etwa Maßnahmen der Rehabilitation finanziert werden.

Was bedeutet "Progression" in der privaten Unfallversicherung?

Die meisten Versicherer bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an. Bei höheren Invaliditätsgraden wird dann mahr gezahlt, als es dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht, der Versicherte bekommt also beispielsweise bei einer Invalidität als Unfallfolge von 80 Prozent nicht nur 80 Prozent der vereinbarten Invaliditätsleistung, sondern je nach Vereinbarung 200 bis 300 Prozent. Diese Modelle sind durchaus sinnvoll. Ihnen liegt ein Gedanke zu Grunde, daß bei höheren Invaliditätsgraden der Kapitalbedarf überproportional steigt.

Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld

Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall verbunden. Sie vereinbaren deshalb in aller Regel ein Tagegeld. Ist die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, wird das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt. Ein Krankenhausaufenthalt belastet die Haushaltskasse in jedem Fall, vor allem dann, wenn die Krankenversicherung die Arzt und Krankenhauskosten nicht vollständig abdeckt. Oft muß für diese Zeit eine Haushaltshilfe oder eine Betreuung für die Kinder engagiert werden. Hier kann das Krankenhaustagegeld helfen, welches bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird. Auch nach der Behandlung im Krankenhaus ist man nicht gleich wieder arbeitsfähig. Der Rekonvaleszent ist vieleicht auf die Benutzung von Taxen angewiesen, auf Hilfe im Haushalt, und so weiter. Die Kosten summieren sich. Das Genesungsgeld fängt den größeren finanziellen Bedarf in dieser Übergangszeit auf. Auch ein anschließender Erholungsurlaub kann damit finanziert werden. Genesungsgeld gibt es genauso lange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird, allerdings maximal für 100 Tage.

Unfallrente

Bleiben nach einem schweren Unfall Beeinträchtigungen zurück, ändern sich auch die Anforderungen im Alltag auf Dauer. Für manches, was der Versicherte früher selbst erledigt hat, muß dann Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Kosten für die Lebensführung steigen. Mit einer Unfallrente kann anstelle oder neben der einmaligen Invaliditätsleitung eine monatliche Rente versichert werden. In der Regel wird die vereinbarte Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent oder mehr gezahlt.

Die Todesfallleistung

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meistens niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme. Die Todesfallleistung der Unfallversicherung erleichtert den Hinterbliebenen wenigstens die finanziellen Belastungen.

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Private Unfallversicherung für Kinder

Die Folgen eines Unfalls, ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus und die eingeschränkte Mobilität werden meist von Kindern besonders dramatisch empfunden. Hilfe für die jungen Betroffenen, um die Lebenssituation nach einem Unfall zu verbessern, muß finanziert werden. Mit einer privaten Kinderunfallversicherung können zum Beispiel eine durch den Unfall notwendige spezielle Ausbildung oder Schulung oder der behindertengerechte Umbau der Wohnung bezahlt werden. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Kindern nur, wenn der Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg passiert ist. Die private Kinderunfallversicherung gilt in der Freizeit und in der Schule, zu Hause oder beim Sport. Auch sie schützt weltweit und rund um die Uhr. Bei Kindern unter zehn Jahren sind zusätzlich Vergiftungen, außer Nahrungsmittelvergiftungen, welche zu Dauerschäden führen, im Versicherungsschutz eingeschlossen. Stirbt der Versicherungsnehmer, also der beitragszahlende Elternteil, während der Vertragslaufzeit, wird die Unfallversicherung meist bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei weitergeführt. Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung, etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung, kann das Kind zusätzlich gegen krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden.

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In Deutschland ereignen sich täglich rund 20.000 Unfälle, beispielsweise beim Sport, bei der Hausar-beit, im Straßenverkehr und im Urlaub. Die meisten Unfälle passieren laut Statistik Fällen, bei wel-chen die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit hin.

Die Brandschutzversicherung ist eine Ver-sicherungsart, welche durch Feuer entstandene Schäden ersetzt. Sie ist eine Sparte, die sowohl im Privatbereich, wie im Unternehmensbereich not-wendig ist. Hauptsächlich werden Immobilien gegen Brand versichert. Dabei ist es meist unerheblich, ob es sich um ein Elementarereignis, beispielsweise durch Blitzschlag oder ein technisches Gebrechen handelt. Schäden durch Brandstiftung werden zwar ersetzt, die Versicherung versucht sich aber an dem Brandstifter schadlos zu halten.