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Die
Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug
abdeckt. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch erheblichen
zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Durch eine
Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
- Brand oder
Explosion
- Diebstahlinklusive Einbruchteilediebstahl
- unmittelbare
Einwirkung vonSturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind
Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten
Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
- Zusammenstoß mit
Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist
- Glasbruchschäden
- Schäden der
Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Marderbiss ohne
Folgeschäden
Die
Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der
Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur
Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Durch die
Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren
Prämien erhältlich.
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