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Wer sich ein Auto oder Motorrad zulegt, muß es versichern. Die Kfz Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, Teil- oder Vollkasko sind freiwillig. Ob Mofa, PKW, Bus oder Traktor - ohne Kfz Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Strasse. Die Haftpflicht zahlt zum einen Schadenersatz an schuldlose Unfallopfer, einschließlich der Mitfahrer des Unfallverursachers. Das können beispielsweise Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder auch eine lebenslange Rente sein. Zum anderen werden die Kosten für Sachschäden übernommen wie die Reperatur oder der Wiederbeschaffungspreis für das Fahrzeug des Unfallgegners, dessen zerrissene Kleidung, und so weiter. Muß sich der Betroffene während der Reperaturzeit einen Mitwagen nehmen, werden auch diese Kosten gezahlt. Allerdings sollte der Geschädigte Augenmaß bewahren. Für einen zerbeulten Kleinwagen in der Werkstatt ist eine Oberklasse Limousine kein angemessener Ersatz. Die Haftpflichtversicherung prüft die Ansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt oder überzogen, wehrt sie solches Ansinnen ab. Auch mit juristischen Mitteln. Als Mindestversicherungssummen hat der Gesetzgeber in der Kfz Haftpflichtversicherung 2,5 Millionen Euro pro Person (maximal 7,5 Millionen bei drei oder mehreren Verletzten) festgelegt. Bis zu 500.000 Euro gibt es für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden. In der Regel bieten die Versicherer aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) - bis zu 100 Millionen Euro - an.
Bei der Kfz Haftpflicht gilt ein so genannter Annahmezwang, kein Antrag darf abgelehnt werden. Auch dann nicht, wenn der Autobesitzer bereits mehrere Unfälle in seiner Fahrerbiographie aufzuweisen hat. In der Kasko hingegen sieht dies anders aus. Die Versicherung prüft den Antrag besonders, wenn es sich um ein exotisches, hochwertiges Auto handelt.
Da es praktisch nicht möglich ist, alle Inhaber einer Fahrerlaubnis einer
Versicherungspflicht zu unterziehen, greift der Gesetzgeber zu einem Trick.
Speziell im Straßenverkehr haftet durch gesetzliche Anordnung nicht nur der
Fahrer für die von ihm verursachten Schäden, sondern auch der Halter des
Fahrzeugs, und zwar auch ohne daß ihn ein eigenes Verschulden trifft. Es ist
eine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz, dass Schadensersatz nur bei eigenem
Verschulden geleistet werden muss. Der Fahrzeughalter ist nach dem
Pflichtversicherungsgesetz zur Versicherung seines Kraftfahrzeugs verpflichtet.
Auf den Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein sogenannter
Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. So reduziert sich durch das
Bonus/Malus-System, je nachdem wie lange der Vertrag schadenfrei läuft, die
Versicherungsprämie um bis zu 70 %. Ein Kfz Haftpflichtversicherungsvertrag ist
üblicherweise ein Jahresvertrag und verlängern sich, sofern keiner der
Vertragsparteien kündigt, stillschweigend von Jahr zur Jahr.
Wie wird der Versicherungsbeitrag errechnet?
Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt von verschiedenen Komponenten ab. Neben unternehmensindividuellen Rabatten wie beispielsweise für einzelne Berufsgruppen oder für den Besitz einer Bahncard sind drei Hauptmerkmale entscheidend: Der individuelle Schadensfreiheitsrabatt, die Typ- sowie die Regionalklasse. Darüber hinaus spielt die Jahresfahrleistung oder der Nutzerkreis eine Rolle oder ob eine Garage vorhanden ist.
Der Schadenfreiheitsrabatt
Fahranfänger zahlen in der Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als Autobesitzer, welche schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. In der Regel gilt: Wird die Versicherung über lange Zeit nicht mehr in Anspruch genommen, sinkt durch den so genannten Schadenfreiheitsrabatt auch deren Preis. Im besten Fall zahlen langjährig unfallfreie Fahrer nur noch 30 Prozent. Die Schadenfreiheitsklassen und die Rückstufungstabellen können bei den verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein, manche bieten sogar so genannte Rabattretter an. Damit bedeutet beispielsweise der erste Unfall nicht gleich eine schlechtere Rabattstufe. Rückstufungen sind auch vermeidbar, wenn man kleine Reperaturen aus eigener Tasche bezahlt. Denn allein die Zahl der Schäden, nicht die Höhe der Versicherungsleistungen ist entscheident für den Rabatt.
Die Typklasse
Für jedes der etwa 15.000 Automodelle in Deutschland gibt es eine Typklasse für die Haftpflicht-, die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Diese spiegeln den Schadenverlauf der Fahrzeugtypen in den vergangenen drei Jahren wieder. Die Typklassen sind für die einzelnen Versicherungssparten unterschiedlich: In der Kfz Haftpflichtversicherung gibt es 16 Klassen, in der Vollkasko 25 und in der Teilkasko 24. Je niedriger die Typklasse, desto günstiger ist der Preis für die Autoversicherung.
Die Regionalklasse
Auch der Wohnort beeinflusst den Versicherungsbeitrag. In den Regionalklassen zeigt sich der Schadensverlauf der letzten fünf Jahre in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. Die Regionalstatistik für die Kaskoversicherung berücksichtigt auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit. Für die Kfz Hatpflichtversicherung gibt es 12, die Teilkasko 16und für die Vollkasko 9 Klassen. Je höher man eingestuft ist, desto teurer ist die Autoversicherung.
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